Kostenträger
Die neuropsychologische Diagnostik und die Psychotherapie gehören zur Pflichtleistung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Nach ärztlicher Überweisung können die erbrachten Leistungen über die Grundversicherung abgerechnet werden.
Nach ärztlicher Überweisung kann bei Unfallfolgen in der Regel direkt mit der entsprechenden Unfallversicherung abgerechnet werden. Dabei werden sämtliche Kosten übernommen.
Nach Zuweisung durch die IV oder ärztlicher Überweisung mit entsprechendem Kostengutsprachegesuch kann direkt mit der IV abgerechnet werden. Dabei werden ebenfalls sämtliche Kosten übernommen.
Im Verhinderungsfall
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen spätenstens 24 Stunden vorher abzusagen. Ansonsten behalten wir es uns vor, einen Unkostenbeitrag von 100 Franken zu verrechnen.